Lebenslagen Service-bw: Serviceportal Nürtingen


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  • Um Ihnen durch unser Service-Team Hilfestellung zu leisten
  • Um Ihnen die Vermarktung ihrer Angebote über Partnerunternehmen zu ermöglichen

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  • Verbesserung unseres Angebots
  • Übermittlung von Informationen an Anbieter die dazu dienen, ihr Geschäft effizienter oder effektiver abzuwickeln
  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
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    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     

    Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

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    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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    Europäische Union

    Aufbewahrungsdauer
     

    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    Hauptbereich

    Branchenstatistiken

     

    Die Datenerhebung erfolgt in den meisten Fällen durch Direktbefragung bei den betroffenen Betrieben und Unternehmen (z.B. Onlineformulare). Auskunftspflichtige Unternehmen können sich zur Erfüllung auch Dritter bedienen (z.B. Steuerberater). In einzelnen Statistiken werden Verwaltungsdaten genutzt, sodass durch die Auskunftspflichten keine zusätzliche Belastung entsteht.

    Die meisten Statistiken können Sie online melden.

    Die wichtigsten Brachenstatistiken sind:

    Verdienste und Arbeitskosten

    In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden in einer repräsentativen Auswahl etwa 4.500 Betriebe mit zehn und mehr Arbeitnehmern (beziehungsweise in bestimmten Branchen wie im Hoch- und Tiefbau oder im Handel mit fünf und mehr Arbeitnehmern) zu den Arbeitsverdiensten, den Sonderzahlungen und den Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten befragt.

    Als Ergänzung dazu finden in vierjährlichen Abständen die Verdienststrukturerhebung (Ergebnisse nach vielen personenbezogenen Merkmalen, beispielsweise Beruf, Alter, Familienstand) und die Arbeitskostenerhebung (verschiedene Kostenarten, die über die reine Lohn- und Gehaltszahlung hinausgehen: Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung und Ähnliches) statt.

    In Baden-Württemberg werden in diesem Bereich etwa 3.900 Betriebe mit zehn und mehr Beschäftigten befragt - das sind etwa zwei Prozent aller Betriebe im Land.

    Dienstleistungen

    Aus der Zahl der Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Bereich Verkehr, Nachrichtenübermittlung oder Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen wird eine 15-prozentige Stichprobe zur Auskunft für die jährliche Dienstleistungsstrukturerhebung gezogen. Diese Unternehmen werden beispielsweise nach ihren Umsätzen, den tätigen Personen, Aufwendungen, Beständen, Investitionen, Steuern sowie Subventionen befragt.

    Handel und Gewerbe

    Aus den Unternehmen des Handels und des Gastgewerbes wird eine achtprozentige Stichprobe im Rahmen einer Jahreserhebung nach Angaben zur Struktur, Rentabilität sowie Produktivität befragt: In einer monatlichen Befragung liefern die Unternehmen außerdem Angaben zum Umsatz und zur Zahl der tätigen Personen.

    Eine bedeutende den Handel betreffende Statistik ist die Außenhandelsstatistik, die aus zwei Teilstatistiken besteht.

    • In der Extrahandelsstatistik wird der Handel mit Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) erfasst. Sie wird auf Grundlage von Warenbegleitpapieren von den Zollämtern ermittelt. Warensendungen mit einem Wert von weniger als 1.000 Euro werden dabei nicht erfasst, da sie von der Anmeldung befreit sind.
    • Die Intrahandelsstatistik betrifft den Handel mit EU-Staaten und wird über die direkte Befragung der Unternehmen ermittelt. Befreit von der Meldepflicht sind alle Privatpersonen sowie Unternehmen, deren jährliche Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 300.000 Euro im Vorjahr oder im laufenden Jahr nicht überschreiten.

    Tourismus

    Meldepflichtig für die Fremdenverkehrsstatistik sind Beherbergungsstätten (Betriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als acht Gäste im Reiseverkehr gleichzeitig zu beherbergen). Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder nur als Nebenzweck betreiben. Privatquartiere und Beherbergungsbetriebe mit weniger als acht Betten sind in der Statistik nicht enthalten.

    Verarbeitendes Gewerbe

    Unternehmen und Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten werden nur einmal jährlich im "Jahresbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe" nach den Beschäftigten, den bezahlten Entgelten, dem Umsatz sowie viermal jährlich in der "Vierteljährlichen Produktionserhebung" nach ihrer Produktion befragt.

    Unternehmen und Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten sind für die monatliche Konjunkturbeobachtung von Bedeutung, das heißt, sie sind zum "Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe" und zur "Monatlichen Produktionserhebung" meldepflichtig.

    Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten und mindestens zwei Betrieben werden einmal jährlich im Rahmen des "Jahresberichts für Mehrbetriebsunternehmen" nach den Beschäftigten, den bezahlten Entgelten sowie dem Umsatz befragt.

    Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten und deren Betriebe werden einmal jährlich im Rahmen der "Investitionserhebung für Unternehmen und Betriebe" zu ihrer Investitionstätigkeit sowie gegebenenfalls über getätigte Umweltschutzinvestitionen befragt.

    Öko-Sektor

    Unternehmen und Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten werden jährlich zu ihren Umsätzen mit Waren und Bauleistungen für den Umweltschutz befragt.

    Im Bereich der Dienstleistungen für den Umweltschutz werden jährlich alle Unternehmen und Betriebe zu ihren Umsätzen befragt.

    Bauhauptgewerbe

    Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen sind für die kurzfristige Konjunkturbeobachtung von Bedeutung. Daher sind sie zum "Monatsbericht im Bauhauptgewerbe" und zur “Vierteljährlichen Auftragsbestandsstatistik im Bauhauptgewerbe“ meldepflichtig. Bei diesen Statistiken handelt es sich um Betriebserhebungen (bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist grundsätzlich für jede der bauhauptgewerblichen Einheiten eine separate Meldung zu erstellen). Die Betriebe werden monatlich nach den tätigen Personen, dem Arbeitsentgelt, den Arbeitsstunden, dem Umsatz und dem Auftragseingang sowie vierteljährlich nach dem Auftragsbestand befragt.

    Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr tätigen Personen müssen außerdem einmal im Jahr im Rahmen der "Jahres- und Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe" unter anderem zu ihrer Investitionstätigkeit eine Meldung für das gesamte Unternehmen abgeben.

    Hat ein Unternehmen weniger als 20 tätige Personen, sind nur einmal im Jahr im Rahmen der "Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe" Daten zu den tätigen Personen, zum Arbeitsentgelt, zu den Arbeitsstunden und zum Umsatz an das Statistische Landesamt zu melden. Auch hier handelt es sich um eine Betriebserhebung. Das bedeutet, dass Unternehmen mit mehreren Standorten grundsätzlich für jede bauhauptgewerbliche Einheit eine eigene Meldung erstellen müssen.

    Ausbaugewerbe

    Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen sind für die kurzfristige Konjunkturbeobachtung von Bedeutung und daher zum "Vierteljahresbericht im Ausbaugewerbe" meldepflichtig. Bei dieser Statistik handelt es sich um eine Betriebserhebung (bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist grundsätzlich für jede einzelne der ausbaugewerblichen Einheiten eine separate Meldung zu erstellen). Die Betriebe werden monatlich nach den tätigen Personen, dem Arbeitsentgelt, den Arbeitsstunden und dem Umsatz befragt.

    Unternehmen des Ausbaugewerbes mit 20 und mehr tätigen Personen müssen außerdem einmal im Jahr im Rahmen der "Jahres- und Investitionserhebung im Ausbaugewerbe" unter anderem zu ihrer Investitionstätigkeit über eine Meldung für das gesamte Unternehmen Auskunft geben.

    Von kleineren Unternehmen mit zehn bis 19 tätigen Personen benötigt das Statistische Landesamt nur einmal im Jahr im Rahmen der "Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe" Daten zu den tätigen Personen, zum Arbeitsentgelt, zu den Arbeitsstunden und zum Umsatz. Auch hier handelt es sich um eine Betriebserhebung. Das bedeutet, dass die Unternehmen grundsätzlich für jeden ausbaugewerblichen Standort eine eigene Meldung erstellen müssen.

     

    Vertiefende Informationen

    Freigabevermerk

     

    09.11.2023 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

     
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