Lebenslagen Service-bw: Serviceportal Nürtingen


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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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Funktionell
 

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Bookingkit
Verarbeitungsunternehmen
Bookingkit GmbH
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  • Um Ihr Geschäftsmodell bzw. das Angebot Ihrer Dienste abzubilden
  • Um das Treuhandkonto für Sie zu erstellen und zu verwalten
  • Um Ihnen Informationen über Änderungen in der bookingkit-Plattform zu übermitteln
  • Um Ihnen durch unser Service-Team Hilfestellung zu leisten
  • Um Ihnen die Vermarktung ihrer Angebote über Partnerunternehmen zu ermöglichen

Bei der Verarbeitung Ihrer Daten verfolgen wir die folgenden berechtigten Interessen:

  • Verbesserung unseres Angebots
  • Übermittlung von Informationen an Anbieter die dazu dienen, ihr Geschäft effizienter oder effektiver abzuwickeln
  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
  • Schutz vor Missbrauch
  • Remarketing
    Einwilligungshinweis
     

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    Genutzte Technologien

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    • Zeitstempel
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    • Bezahlart
    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     

    Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

    datenschutz@bookingkit.de

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    Essentiell
     

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    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
    Ort der Verarbeitung

    Europäische Union

    Aufbewahrungsdauer
     

    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    Hauptbereich

    Reaktionsmöglichkeiten als Schuldner

     

    Wenn Sie jemandem Geld schulden, müssen Sie diese Schuld bezahlen.
    Ihr Gläubiger hat das Recht, seine Forderung durchzusetzen.
    Wie Sie auf das Vorgehen Ihres Gläubigers reagieren können, erfahren Sie hier.

    Hinweis: Beachten Sie, dass das Einlegen aussichtsloser Rechtsbehelfe, die der Verfahrensverzögerung dienen sollen, nur Ihre Kosten erhöht.

    Bei jeder Rechnung, die Sie erhalten, müssen Sie beachten, wann die Zahlung fällig ist.
    Bezahlen Sie die Rechnung nicht, schickt Ihnen der Gläubiger in der Regel eine Zahlungsaufforderung, die Mahnung.
    Mit der Mahnung werden Sie in Verzug gesetzt. Daran knüpfen sich mehrere Folgen an, zum Beispiel Verzugszinsen.

    Es gibt aber auch Fälle, in denen der Gläubiger keine Mahnung schreiben muss, um Sie als Schuldner in Verzug zu setzen. Nicht erforderlich ist eine Mahnung, wenn

    • für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (zum Beispiel der Kaufpreis ist bis zum 16. Juni 2023 zahlbar),
    • der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt (zum Beispiel Bezahlung zwei Wochen nach Lieferung),
    • der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    • aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist (zum Beispiel der Schuldner kündigt an, dass er zahlen wird und tut es dann doch nicht).

    Wenn Sie das Geschäft für einen gewerblichen oder einen selbstständigen beruflichen Zweck getätigt haben, kommen Sie spätestens in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlen.
    Andernfalls (als Verbraucher) müssen Sie darauf in der Rechnung oder der Zahlungsaufstellung aber besonders hingewiesen worden sein.

    Haben Sie eine Mahnung erhalten, wird Ihnen darin eine bestimmte Zahlungsfrist genannt.
    Zunächst sollten Sie prüfen, ob die gestellte Forderung richtig ist.
    Können Sie die Forderung nicht bezahlen, ist es sinnvoll, Kontakt mit dem Gläubiger aufzunehmen und ihm Ihre Situation zu erklären. Vielleicht findet sich eine Alternative, wie beispielsweise die Vereinbarung einer Ratenzahlung.

    Haben Sie den Zahlungstermin nicht eingehalten oder auf eine schriftliche Mahnung nicht reagiert, kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen.
    Mit dem Mahnbescheid werden Sie aufgefordert, eine bestimmte Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen.

    Hinweis: Das Amtsgericht prüft im Mahnbescheidsverfahren weder den Inhalt noch die Richtigkeit des Zahlungsanspruches. Deshalb sollten Sie prüfen, ob der Zahlungsanspruch tatsächlich besteht.

    Mit dem Mahnbescheid wird Ihnen ein Widerspruchsformular zugeschickt. Wenn Sie die Geldforderung für ganz oder teilweise unbegründet halten, können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

    Haben Sie keinen Widerspruch eingelegt, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Mit Hilfe des Vollstreckungsbescheids kann die Forderung nun zwangsweise im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden, beispielsweise mithilfe eines Gerichtsvollziehers oder durch Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber.

    Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
    Wurde kein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, wird er rechtskräftig.
    Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel ähnlich einem Gerichtsurteil.
    Darin titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren.

     

    Vertiefende Informationen

     

    Einen Überblick über das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren erhalten Sie im Ratgeber "Restschuldbefreiung - wirtschaftlicher Neustart". Das Bundesministerum der Justiz hat ihn herausgegeben.

     

    Freigabevermerk

     

    30.05.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

     
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