Lebenslagen Service-bw: Serviceportal Nürtingen


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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Bookingkit
Verarbeitungsunternehmen
Bookingkit GmbH
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  • Um Ihnen Informationen über Änderungen in der bookingkit-Plattform zu übermitteln
  • Um Ihnen durch unser Service-Team Hilfestellung zu leisten
  • Um Ihnen die Vermarktung ihrer Angebote über Partnerunternehmen zu ermöglichen

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  • Verbesserung unseres Angebots
  • Übermittlung von Informationen an Anbieter die dazu dienen, ihr Geschäft effizienter oder effektiver abzuwickeln
  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
  • Schutz vor Missbrauch
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    Genutzte Technologien

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    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     

    Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

    datenschutz@bookingkit.de

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    Essentiell
     

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    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
    Ort der Verarbeitung

    Europäische Union

    Aufbewahrungsdauer
     

    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    Lebenslagen Service-bw

    Hauptbereich

    Hochschulformen

     

    Die Nachfrage nach akademisch ausgebildeten Fachkräften ist weiterhin hoch. Zudem sind in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe neuer Berufsbilder entstanden. Dementsprechend bieten die Hochschulen ein weit gefächertes Angebot unterschiedlicher akademischer Ausbildungsmöglichkeiten und Studienabschlüsse an.

    Baden-Württemberg verfügt über eine einzigartige und ausdifferenzierte Hochschullandschaft mit 9 Universitäten, 6 Pädagogischen Hochschulen, 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, 8 Kunst- und Musikhochschulen, einer Dualen Hochschule mit 9 Studienakademien, 3 Campussen und einer Masterstudieneinrichtung, der Popakademie, der Filmakademie, der Akademie für Darstellende Kunst und 23 Hochschulen und Universitäten in freier Trägerschaft (2 private Universitäten, eine wissenschaftliche Hochschule, 14 private und 3 kirchliche Fachhochschulen sowie 3 Hochschulen für Kirchenmusik).

    Universität

    Aufgaben:

    • Pflege und Entwicklung der Wissenschaften in der Verbindung von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung
    • methodisch und theoretisch fundierte Ausbildung
    • breitestes Fächerspektrum
    • Vorbereitung der Studierenden auf eine berufliche Tätigkeit
    • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
    • Zusammenarbeit mit Arbeitgebern zur Unterstützung der Studierenden bei der Durchführung von Praktika

    Kennzeichen:

    • Im Studium liegt der Schwerpunkt auf der fundierten Vermittlung von Theorie und Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens.
    • Studierende eignen sich vordergründig Grundlagenwissen und Methoden in einem bestimmten Fach an.
    • Das Studium erfordert bei der Planung und Durchführung ein hohes Maß an Selbständigkeit von den Studierenden.
    • Die Regelstudienzeit beträgt für ein Bachelor-Studium sechs bis acht Semester und für ein Masterstudium zwei bis vier Semester.
    • Studierende betreiben bereits Grundlagenforschung.

    Abschluss:

    • Bachelor
    • Master
    • Staatsexamen
    • kirchliche Prüfung

    Pädagogische Hochschulen

    Aufgaben:

    • Lehrerbildende und auf außerschulische Bildungsprozesse bezogene wissenschaftliche Studiengänge; im Rahmen dessen betreiben Sie Forschung und Weiterbildung
    • Ausbildung der Lehrkräfte für das Lehramt Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik
    • Ausbildung der Lehrkräfte für das Höhere Lehramt an beruflichen Schulen, auch in Zusammenarbeit mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (nicht an allen pädagogischen Hochschulen)
    • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
    • Beteiligung an Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der staatlichen Lehrkräftefort- und -weiterbildung

    Kennzeichen:

    • Theoretisches und praxisorientiertes Studium
    • Die Regelstudienzeit beträgt für ein Bachelorstudium sechs Semester und für ein Masterstudium zwei bis vier Semester.

    Abschluss:

    • Bachelor
    • Master

    Kunst- und Musikhochschulen

    Aufgaben:

    • Pflege der Künste auf den Gebieten der Musik sowie der darstellenden und bildenden Kunst
    • Entwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel
    • Vermittlung künstlerischer Kenntnisse und Fähigkeiten
    • Vorbereitung auf kulturbezogene und künstlerische sowie kunstpädagogische Berufe
    • Forschung im jeweiligen Fachbereich

    Kennzeichen:

    • Das Studium ist sowohl theoretisch als auch praktisch geprägt.
    • Die Regelstudienzeit beträgt je nach Abschluss zwischen sechs und zwölf Semester.

    Abschluss:

    • Bachelor
    • Master
    • Diplom
    • Magister
    • Konzertsolist/Konzertsolistin
    • Künstlerische Abschlussprüfung

    Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen)

    Aufgaben:

    • Vermittlung von theoretischen Kenntnissen und praktischen Kompetenzen durch anwendungsbezogene Lehre und Weiterbildung
    • Anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung
    • Vorbereitung der Studierenden auf eine berufliche Tätigkeit

    Kennzeichen:

    • Die Ausbildung bietet vielfältigen Praxisbezug und berufsnahe Wissenschaft.
    • Praxissemester sind in das Studium integriert.
    • Die Regelstudienzeit beträgt für Bachelorstudiengänge meist sieben, für Masterstudiengänge meist drei Semester.

    Abschluss:

    • Bachelor
    • Master

    Duale Hochschule Baden-Württemberg

    Aufgaben:

    • Verbindung des Studiums an der Studienakademie mit den Praxisphasen bei dualen Partnern
    • Vermittlung der Fähigkeit zu selbstständiger Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis
    • Forschung entsprechend der Erfordernisse des dualen Studiums im Zusammenwirken mit dualen Partnern (kooperative Forschung)
    • Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufgaben

    Kennzeichen:

    • Durch den Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphasen im dreimonatigen Rhythmus erwerben die Studierenden neben fachlichem und methodischem Wissen praktisches Erfahrungswissen. Die im Berufsalltag erforderliche Handlungs- und Sozialkompetenz wird ebenfalls vermittelt.
    • Die dualen Partner wählen die Studierenden selbst aus, schließen mit ihnen einen dreijährigen Studienvertrag und bieten ihnen über die gesamte Studiendauer hinweg eine monatliche, fortlaufende Vergütung. Semesterferien werden durch den festgelegten Jahresurlaub ersetzt, während der Theorie- und Praxisphasen besteht Anwesenheitspflicht.
    • Theorie- und Praxisinhalte sind dabei eng aufeinander abgestimmt und beziehen aktuelle Entwicklungen in Wirtschaft, Technik und Gesellschaft in die Lehrpläne mit ein. Die in den Praxisphasen erbrachten Leistungen sind integrativer Bestandteil des in der Regel dreijährigen Studiums. Sämtliche Studiengänge der DHBW sind als Intensivstudiengänge anerkannt und mit 210 ECTS-Punkten bewertet

    Abschluss:

    • Bachelor
    • Master
     

    Vertiefende Informationen

    Freigabevermerk

     

    19.07.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

     
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