Lebenslagen Service-bw: Serviceportal Nürtingen


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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

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Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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Funktionell
 

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Bookingkit
Verarbeitungsunternehmen
Bookingkit GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

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Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang und zu dem Zweck erhoben, zu dem Sie die Daten von sich aus zur Verfügung stellen

  • Um Ihr Geschäftsmodell bzw. das Angebot Ihrer Dienste abzubilden
  • Um das Treuhandkonto für Sie zu erstellen und zu verwalten
  • Um Ihnen Informationen über Änderungen in der bookingkit-Plattform zu übermitteln
  • Um Ihnen durch unser Service-Team Hilfestellung zu leisten
  • Um Ihnen die Vermarktung ihrer Angebote über Partnerunternehmen zu ermöglichen

Bei der Verarbeitung Ihrer Daten verfolgen wir die folgenden berechtigten Interessen:

  • Verbesserung unseres Angebots
  • Übermittlung von Informationen an Anbieter die dazu dienen, ihr Geschäft effizienter oder effektiver abzuwickeln
  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
  • Schutz vor Missbrauch
  • Remarketing
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    Genutzte Technologien

    Online-bezogene Daten

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    • Zeitstempel
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    Kundendaten

    • Name
    • Email Adresse
    • Bezahlart
    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     

    Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

    datenschutz@bookingkit.de

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    Essentiell
     

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    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
    Ort der Verarbeitung

    Europäische Union

    Aufbewahrungsdauer
     

    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    Hauptbereich

    Checkliste zur Heirat

     

    Die Checkliste ist bewusst umfangreich gehalten und nicht alle Punkte werden auf Sie zutreffen.
    Passen Sie sie Ihren persönlichen Verhältnissen an.

    Die Zeitangaben sind nur ein Vorschlag. Wenn Sie neben der standesamtlichen Zeremonie auch eine kirchliche Trauung beabsichtigen, müssen Sie Ihre Planung auf beide Termine ausrichten.

    6 Monate vor der Hochzeit

    • Termin wählen und mit Eltern, Freunden und gegebenenfalls Trauzeugen oder Trauzeuginnen abstimmen
    • beim Standesamt erkundigen, welche Papiere erforderlich sind. Berücksichtigen Sie, dass Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten können, nachdem das Standesamt die Voraussetzungen für die Ehe festgestellt hat.
    • Termin beim Standesamt reservieren, vor allem in der "Hauptsaison" (zwischen Mai und September)
    • möglichst frühzeitig die Eheschließung beim Standesamt anmelden und Termin für die standesamtliche Zeremonie bestätigen lassen
    • gewünschte Namensführung und andere wichtige rechtliche Fragen mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin besprechen
    • bei einer kirchlichen Trauung: Besprechungstermin für die kirchliche Trauung vereinbaren.
      Erkundigen Sie sich, welche Vorbereitungen von Ihnen erwartet werden und welche Dokumente, beispielsweise Taufschein, Sie vorlegen müssen.
    • Wo soll gefeiert werden? Wählen Sie den Ort und vielleicht ein Hotel oder Restaurant aus. Lassen Sie sich Menüvorschläge unterbreiten und stellen Sie einen Kostenplan auf.
    • vorläufige Gästeliste erstellen

    5 Monate vorher

    • für die musikalische Unterhaltung sorgen (Musikgruppe, Alleinunterhalter bestellen)
    • Urlaub beim Arbeitgeber anmelden; Reise in die Flitterwochen buchen
    • Geschenkliste für Freunde und Verwandte erstellen
    • Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten: einen Notar oder eine Notarin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen

    3 Monate vorher

    • Garderobe kaufen und Trauringe aussuchen
    • Einladungen, Menü- und Tischkarten in Auftrag geben
    • Einladungen verschicken
    • Fotografen oder Fotografin suchen und Termin vereinbaren

    4 Wochen vorher

    • Termin im Friseurgeschäft anmelden
    • Mietwagen oder Kutsche bestellen
    • Torte in Konditorei bestellen
    • Blumenschmuck (für Zeremonie, Restaurant, Auto) aussuchen und bestellen
    • Gästeliste anhand der Rückantworten checken und Unterkunft für auswärtige Gäste reservieren
    • Polterabend planen und Einladungen versenden
    • Sektempfang nach der standesamtlichen Zeremonie organisieren

    1 Woche vorher

    • Anzeige bei der Zeitung aufgeben
    • Transportmöglichkeiten für die Gäste organisieren
    • wenn Sie umziehen: Post ummelden (Nachsendeauftrag)
    • letzte Details mit dem Restaurant absprechen, beispielsweise Sitzordnung, genaue Gästezahl, Tischkärtchen

    1 Tag vorher

    • mit den Trauzeugen und Trauzeuginnen Treffpunkt und sonstige Einzelheiten besprechen und an das Mitbringen der Ausweise erinnern
    • Koffer für die Hochzeitsreise packen; Reisepass, sonstige Reisedokumente nicht vergessen!
    • Trauringe bereitlegen

    Am Tag der Hochzeit/
    Standesamt, entsprechend für den Tag der kirchlichen Trauung

    • Friseurtermin wahrnehmen
    • rechtzeitig zum Standesamt beziehungsweise zur Kirche aufbrechen; Verzögerungen, zum Beispiel bei der Parkplatzsuche und kleinere Pannen einkalkulieren
    • Ausweise und Ringe nicht vergessen!
    • Seien Sie etwa zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin mit den Trauzeugen oder Trauzeuginnen vor Ort, um die notwendigen Formalitäten wie zum Beispiel die Feststellung der Personalien zu erledigen.

    Nach der Zeremonie

    • wenn sich Ihr Familienname oder Ihre Wohnanschrift geändert hat:
      Personalausweis und Reisepass, wenn erforderlich auch Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) ändern lassen
    • beim Finanzamt wegen neuer Steuerklasse melden
    • Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter oder Vermieterin über die Heirat informieren
    • bei Bedarf beim Standesamt weitere Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Eheregister (zum Nachweis der Namensführung) ausstellen lassen
    • Foto für die Danksagung aussuchen und bestellen
    • Kosten der Hochzeit abrechnen und offene Rechnungen bezahlen
     

    Freigabevermerk

     

    Stand: 09.01.2024

    Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

     
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