Lebenslagen Service-bw: Serviceportal Nürtingen


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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Bookingkit GmbH
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  • Um das Treuhandkonto für Sie zu erstellen und zu verwalten
  • Um Ihnen Informationen über Änderungen in der bookingkit-Plattform zu übermitteln
  • Um Ihnen durch unser Service-Team Hilfestellung zu leisten
  • Um Ihnen die Vermarktung ihrer Angebote über Partnerunternehmen zu ermöglichen

Bei der Verarbeitung Ihrer Daten verfolgen wir die folgenden berechtigten Interessen:

  • Verbesserung unseres Angebots
  • Übermittlung von Informationen an Anbieter die dazu dienen, ihr Geschäft effizienter oder effektiver abzuwickeln
  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
  • Schutz vor Missbrauch
  • Remarketing
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    Genutzte Technologien

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    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     

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    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

    datenschutz@bookingkit.de

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    Essentiell
     

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    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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    Europäische Union

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    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    Hauptbereich

    Übergang in weiterführende Schulen

     

    Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen.

    Bei der Entscheidung müssen Lernstand und Entwicklungspotenzial des Kindes berücksichtigt werden.

    Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse

    Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend.

    Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem Abend über Bildungsauftrag, Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtung.

    Die Grundschulempfehlung

    Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für das Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.

    Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils eingeschlossen.

    Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht wurde.

    Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben.

    Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 muss bei der Anmeldung nicht vorgelegt werden.

    Das besondere Beratungsverfahren

    Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Sollte die Beratungslehrkraft eine Testung aus fachlicher Sicht für sinnvoll erachten und die Erziehungsberechtigten dies wünschen, so wird ein Testtermin vereinbart. Die Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen.

    Wichtige Termine im Schuljahr 2023/2024

    • Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl: bis Freitag, 26. Januar 2024.

    Grundschulempfehlung

    • Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum: Ende erstes Schulhalbjahr bis Mittwoch, 07. Februar 2024.
    • Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule: spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung

    Besonderes Beratungsverfahren

    • Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft: bis Freitag, 22. März 2024

    Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen

    • Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: dDienstag, 05. März 2024 bis Freitag, 08. März 2024
    • Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024
     

    Freigabevermerk

      
    • 11.01.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg
     
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