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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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Funktionell
 

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Bookingkit
Verarbeitungsunternehmen
Bookingkit GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang und zu dem Zweck erhoben, zu dem Sie die Daten von sich aus zur Verfügung stellen

  • Um Ihr Geschäftsmodell bzw. das Angebot Ihrer Dienste abzubilden
  • Um das Treuhandkonto für Sie zu erstellen und zu verwalten
  • Um Ihnen Informationen über Änderungen in der bookingkit-Plattform zu übermitteln
  • Um Ihnen durch unser Service-Team Hilfestellung zu leisten
  • Um Ihnen die Vermarktung ihrer Angebote über Partnerunternehmen zu ermöglichen

Bei der Verarbeitung Ihrer Daten verfolgen wir die folgenden berechtigten Interessen:

  • Verbesserung unseres Angebots
  • Übermittlung von Informationen an Anbieter die dazu dienen, ihr Geschäft effizienter oder effektiver abzuwickeln
  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
  • Schutz vor Missbrauch
  • Remarketing
    Einwilligungshinweis
     

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    Genutzte Technologien

    Online-bezogene Daten

    • Cookie/Sitzungsidentifikationsnummer
    • IP Adresse (zur Identifikation bei Vertragsabschluss)
    • Zeitstempel
    • Login-Daten
    Erhobene Daten
     

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    Angaben zur Person

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    • Telefonnummer
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    • den Namen Ihres Unternehmens

    Kundendaten

    • Name
    • Email Adresse
    • Bezahlart
    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     

    Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

    datenschutz@bookingkit.de

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    Essentiell
     

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    Online-Formulare

    Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

    Verarbeitungsunternehmen
    Serviceportal Nürtingen
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    • Browser-Informationen
    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
    Ort der Verarbeitung

    Europäische Union

    Aufbewahrungsdauer
     

    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    Leistungen Service-bw

    Hauptbereich

    Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden

    Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen?

    Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.

    Hinweis: Die Eltern und andere Personen, die bei der Geburt dabei waren oder von der Geburt wissen, haben auch das Recht, die Geburt anzuzeigen.
    Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung geboren, in der Geburtshilfe geleistet wird.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen dem Krankenhaus die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlichen Unterlagen aushändigen.

    Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

    Fristen

    innerhalb einer Woche nach der Geburt

    Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.

    Unterlagen

    • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
    • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
      • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
    • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
      • Geburtsurkunde der Mutter
    • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
      • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
    • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
      • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
      • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
      • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
      • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
    • bei ausländischen Eltern: zusätzlich
      • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Kosten

    Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.

    Sie erhalten einmalig kostenlos drei Geburtsurkunden für die Beantragung von

    • Elterngeld,
    • Kindergeld und
    • Mutterschaftsgeld.

    Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.

    Sonstiges

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister?
    Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.

    Zuständigkeit

    das Standesamt des Geburtsortes des Kindes

    Vertiefende Informationen

    • Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
    • Kindergeld beantragen
    • Finanzielle Hilfen für Familien (Elterngeld)
    • Finanzielle Hilfen (Mutterschaftsgeld)

    Freigabevermerk

    23.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

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