Leistungen Service-bw
Hauptbereich
Baugenehmigung beantragen
Wenn Sie ein Gebäude errichten wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.
Berücksichtigen Sie dabei, dass es verschiedene Gebäudeklassen gibt:
- Gebäudeklasse 1:
- freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
- freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Gebäudeklasse 2:
- Gebäude (nicht freistehend) mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
- Gebäudeklasse 3:
- sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern
- Gebäudeklasse 4:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern
- Gebäudeklasse 5:
- sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme der Wohngebäude sowie Sonderbauten benötigen Sie immer eine Baugenehmigung.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich.
Online Prozesse
Baugenehmigung beantragen
Unterlagen für das Bauvorhaben nachreichen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
none
none