Leistungen Service-bw: Serviceportal Nürtingen


Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Bookingkit
Verarbeitungsunternehmen
Bookingkit GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang und zu dem Zweck erhoben, zu dem Sie die Daten von sich aus zur Verfügung stellen

  • Um Ihr Geschäftsmodell bzw. das Angebot Ihrer Dienste abzubilden
  • Um das Treuhandkonto für Sie zu erstellen und zu verwalten
  • Um Ihnen Informationen über Änderungen in der bookingkit-Plattform zu übermitteln
  • Um Ihnen durch unser Service-Team Hilfestellung zu leisten
  • Um Ihnen die Vermarktung ihrer Angebote über Partnerunternehmen zu ermöglichen

Bei der Verarbeitung Ihrer Daten verfolgen wir die folgenden berechtigten Interessen:

  • Verbesserung unseres Angebots
  • Übermittlung von Informationen an Anbieter die dazu dienen, ihr Geschäft effizienter oder effektiver abzuwickeln
  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
  • Schutz vor Missbrauch
  • Remarketing
    Einwilligungshinweis
     

    Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

     
    Genutzte Technologien

    Online-bezogene Daten

    • Cookie/Sitzungsidentifikationsnummer
    • IP Adresse (zur Identifikation bei Vertragsabschluss)
    • Zeitstempel
    • Login-Daten
    Erhobene Daten
     

    Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

     

    Angaben zur Person

    • Name
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Email Adresse
    • Telefonnummer
    • IBAN
    • BIC
    • den Namen Ihres Unternehmens

    Kundendaten

    • Name
    • Email Adresse
    • Bezahlart
    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     

    Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

    datenschutz@bookingkit.de

    Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
    Essentiell
     

    Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

     
    Online-Formulare

    Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

    Verarbeitungsunternehmen
    Serviceportal Nürtingen
    Genutzte Technologien
    • Cookies akzeptieren
    Erhobene Daten
     

    Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

     
    • IP-Adresse
    • Browser-Informationen
    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
    Ort der Verarbeitung

    Europäische Union

    Aufbewahrungsdauer
     

    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

    Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
    Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
    JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
    Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
    Schriftgröße anpassen
    • Vergrößern:Strg + +
    • Standard:Strg + 0
    • Verkleinern:Strg + -
    Stadt Nürtingen Logo
    Rathaus
    Leistungen Service-bw

    Hauptbereich

    Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen

    Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

    Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbolen von Personen, die nicht schreiben können.

    Die zuständige Stelle beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser Vermerk muss folgende Angaben enthalten:

    • Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist,
    • Genaue Bezeichnung der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird,
    • Angabe, ob
      • sich die oder der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und
      • die Unterschrift in ihrer oder seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist,
    • Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist,
    • Ort und Tag der Beglaubigung,
    • Unterschrift der oder des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und
    • Dienstsiegel

    Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die

    • bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder
    • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind.

    Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notarinnen oder Notare vornehmen. Dazu gehören beispielweise:

    • Willenserklärungen, zum Beispiel Testamente, oder
    • Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts, zum Beispiel die Anmeldung zum Vereinsregister oder die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister. Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt.
    • Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind.

    Hinweis: Eine Besonderheit ist die Beglaubigung einer Namensunterschrift durch die Notarin oder den Notar, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist. Hier muss die Unterschrift in Gegenwart der Notarin oder des Notars vollzogen werden. Dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten.

    Achtung: Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländerinnen oder Ausländern sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.

    Voraussetzungen

    Sie benötigen eine beglaubigte Unterschrift.

    Verfahrensablauf

    Unterschriften und Handzeichen müssen in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeitenden vollzogen oder anerkannt werden. Dann dürfen sie von der zuständigen Stelle beglaubigt werden.

    Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder leisten wollen.
    Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeitenden unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen.
    Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

    Fristen

    keine

    Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Originalschriftstück

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    bestimmt die bearbeitende Stelle

    Bezugsort

    Notarin oder Notar Ihrer Wahl

    Sonstiges

    keine

    Zuständigkeit

    • die Gemeinde Ihres Wohnortes für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift, wenn das Schriftstück
      • von einer deutschen Behörde ausgestellt worden ist oder
      • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist
    • jede Notarin oder jeder Notar für
      • die öffentliche Beglaubigung
      • Unterschriftsbeglaubigung von Schriftstücken, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind
    • die Ausländerbehörden für Unterschriftsbeglaubigung auf
      • Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen

    Hinweis: Adressen der Notarinnen und Notare in Deutschland finden Sie bei der Bundesnotarkammer. Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften ist neben den Notarinnen und Notaren auch den Ratschreiberinnen und Ratschreibern der Gemeinden gestattet. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Urkunde zur Verwendung im Ausland bestimmt ist.

    Vertiefende Informationen

    Verwandte Lebenslagen

    Freigabevermerk

    03.09.2023 Regierungspräsidium Stuttgart

    none
    none