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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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Funktionell
 

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Bookingkit
Verarbeitungsunternehmen
Bookingkit GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang und zu dem Zweck erhoben, zu dem Sie die Daten von sich aus zur Verfügung stellen

  • Um Ihr Geschäftsmodell bzw. das Angebot Ihrer Dienste abzubilden
  • Um das Treuhandkonto für Sie zu erstellen und zu verwalten
  • Um Ihnen Informationen über Änderungen in der bookingkit-Plattform zu übermitteln
  • Um Ihnen durch unser Service-Team Hilfestellung zu leisten
  • Um Ihnen die Vermarktung ihrer Angebote über Partnerunternehmen zu ermöglichen

Bei der Verarbeitung Ihrer Daten verfolgen wir die folgenden berechtigten Interessen:

  • Verbesserung unseres Angebots
  • Übermittlung von Informationen an Anbieter die dazu dienen, ihr Geschäft effizienter oder effektiver abzuwickeln
  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
  • Schutz vor Missbrauch
  • Remarketing
    Einwilligungshinweis
     

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    Genutzte Technologien

    Online-bezogene Daten

    • Cookie/Sitzungsidentifikationsnummer
    • IP Adresse (zur Identifikation bei Vertragsabschluss)
    • Zeitstempel
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    Erhobene Daten
     

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    Kundendaten

    • Name
    • Email Adresse
    • Bezahlart
    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     

    Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

    datenschutz@bookingkit.de

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    Essentiell
     

    Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

     
    Online-Formulare

    Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

    Verarbeitungsunternehmen
    Serviceportal Nürtingen
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    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
    Ort der Verarbeitung

    Europäische Union

    Aufbewahrungsdauer
     

    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    Leistungen Service-bw

    Hauptbereich

    Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen

    Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU.
    Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.

    Die ICT-Karte soll vor allem die innereuropäische Mobilität erhöhen. Sie soll es Arbeitnehmern erleichtern, vorübergehend auch in Niederlassungen des eigenen Unternehmens in der EU zu arbeiten.
    Im Gegenzug sollen Unternehmen, die Niederlassungen in EU-Mitgliedsstaaten haben, leichter Arbeitnehmer transferieren können.

    Als Trainee können Sie auch eine ICT-Karte erhalten. Sie können sie im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers während eines Traineeprogramms erhalten.

    Trainee in diesem Sinne ist, wer

    • über einen Hochschulabschluss verfügt,
    • ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient und
    • entlohnt wird.

    Voraussetzungen

    Sie können die ICT-Karte erhalten, wenn Sie

    • in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder als Spezialist tätig werden und
    • direkt vor dem unternehmensinternen Transfer mindestens sechs Monate und für die Zeit des Transfers dem Unternehmen ununterbrochen angehören.
      Der Transfer muss eine Dauer von 90 Tagen überschreiten und maximal drei Jahre andauern.
      Bei einem Traineeaufenthalt beträgt die maximale Gültigkeitsdauer ein Jahr.

    Folgende Voraussetzungen müssen vor allem für den Transfer eines Arbeitnehmers innerhalb seines Unternehmens oder Unternehmensgruppe erfüllt werden:

    • Nachweis der Qualifikation als Führungskraft, Spezialist oder Trainee
    • Beschäftigung im Unternehmen seit mindestens 6 Monaten
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Arbeitsvertrag mit der betreffenden Unternehmensniederlassung beziehungsweise Abordnungsschreiben oder ergänzende Entsendungsvereinbarung des Arbeitgebers
    • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt des Bewerbers oder der Bewerberin in einem Drittstaat
    • Der Arbeitsvertrag muss mit denen des aufnehmenden Unternehmens vergleichbar sein

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die ICT-Karte bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich stellen.

    Fristen

    vor Ablauf Ihres Visums

    Unterlagen

    Die Dokumente und Angaben müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen.

    Kosten

    • erste Erteilung einer ICT-Karte: EUR 100,00
    • Verlängerung bis zu drei Monate: EUR 96,00
    • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00

    Sonstiges

    Die ICT-Karte kann nur aus dem außereuropäischen Ausland beantragt werden. Eine Beantragung im Inland ist nicht möglich.

    Rechtsgrundlage

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    • § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer

    Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    • § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
    • § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
    • § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte

    Zuständigkeit

    • für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
    • für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: die Ausländerbehörde
      Ausländerbehörde ist
      • wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
      • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt.

    Freigabevermerk

    09.07.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

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