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Überlassung öffentlicher Verkehrsfläche für Film-und Dreharbeiten
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis. Die mit diesem Antrag bestellt werden kann.
Voraussetzungen
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis. Von einer Erlaubnis kann abgesehen werden, wenn die Film- und Dreharbeiten ledig- lich mit einer Handkamera oder Kamera auf einem Stativ durchgeführt werden und keinerlei Be- hinderungen oder Störungen (Absperrungen, Aufbauten, Aufstellen von Requisiten, Durchgangs- verbote, Sondereffekte usw.) verursachen.
Verfahrensablauf
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Fristen
mindestens 4 Wochen vor Drehbeginn
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe Anlage)
- genaue Angaben zum Drehort (siehe Anlage)
Hinweis: Für jeden Drehort ist ein gesondertes Formular auszufüllen.
Bei der Beantragung von Straßensperren müssen genaue Zeiten angegeben werden; Angaben wie „in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr“ sind zu ungenau.
- Lagepläne für jeden Drehort
Mindestinhalt: Drehort, Laufwege der Schauspieler, Fahrstrecke von Spielfahrzeugen, Auf- bauten im öffentlichen Verkehrsraum (Licht, Kameraschiene usw.), Haltverbote, gewünschter Standort der Straßensperren
Kosten
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Bearbeitungsdauer
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Bezugsort
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Sonstiges
Unabhängig von einer eventuell erteilten Drehgenehmigung gilt zu beachten, dass jeder Mensch ein sogenanntes Persönlichkeitsrecht besitzt, das durch Fotos oder Aufzeichnungen der Person verletzt werden kann. Sobald die Vorführung einen öffentlichen Charakter annimmt, brauchen Sie eine Einverständniserklärung der Person, möglichst schriftlich. Das gilt nach allgemeiner Auffas- sung nur, wenn Sie die Person groß im Bild haben. Wenn Sie eine Gruppe von mehr als sieben Personen filmen, erhält die Aufnahme Dokumentationscharakter und fällt wieder unter das Recht des öffentlichen Interesses.
Bei Filmen öffentlicher Gebäude, Firmengebäude usw. von außen bedarf es je nach Verwen- dungszweck der Aufnahmen ebenfalls eine Genehmigung durch den Eigentümer.
Rechtsgrundlage
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Zuständigkeit
Ein Antrag auf Film- und Drehgenehmigung für öffentliche Verkehrsflächen ist einzureichen bei der Stadt Nürtingen, Ordnungsamt, Straßenverkehr, GVS, 72622 Nürtingen.
Vertiefende Informationen
Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträch- tigende Maßnahmen erforderlich, müssen wir weitere zuständige Stellen, insbesondere die Polizei, am Verfahren beteiligen. Deshalb ist eine rechtzeitige Antragstellung dringend erfor- derlich.
Für unbedingt notwendige und gekennzeichnete Produktionsfahrzeuge (z. B. Licht-Lkw, Aggregate usw.) kann eine Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt wer- den.
Ausgenommen hiervon sind:
- Fußgängerzonen
- Einrichtung von Haltverbotszonen in ausgewiesenen Bewohnerparkbereichen
- Befreiung von Haltverboten (Rettungswege, Feuergassen )
- Befreiung von Behindertenstellplätzen
Freigabevermerk
erstellt am 8.9.2022, S. Greiner auf Grundlage des Antrages der Stadtverwaltung Stuttgart