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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Funktionell
 

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Verarbeitungsunternehmen
Bookingkit GmbH
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  • Um das Treuhandkonto für Sie zu erstellen und zu verwalten
  • Um Ihnen Informationen über Änderungen in der bookingkit-Plattform zu übermitteln
  • Um Ihnen durch unser Service-Team Hilfestellung zu leisten
  • Um Ihnen die Vermarktung ihrer Angebote über Partnerunternehmen zu ermöglichen

Bei der Verarbeitung Ihrer Daten verfolgen wir die folgenden berechtigten Interessen:

  • Verbesserung unseres Angebots
  • Übermittlung von Informationen an Anbieter die dazu dienen, ihr Geschäft effizienter oder effektiver abzuwickeln
  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
  • Schutz vor Missbrauch
  • Remarketing
    Einwilligungshinweis
     

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    Genutzte Technologien

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    • Zeitstempel
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    Kundendaten

    • Name
    • Email Adresse
    • Bezahlart
    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     

    Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

    datenschutz@bookingkit.de

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    Essentiell
     

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    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
    Ort der Verarbeitung

    Europäische Union

    Aufbewahrungsdauer
     

    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    Leistungen Service-bw

    Hauptbereich

    Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen

    Für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes müssen Sie eine Sachkunde besitzen. Das heißt, Sie müssen über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, damit Sie Ihren Hund jederzeit so halten und führen können, dass von ihm keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht. Die Sachkunde weisen Sie durch das Bestehen einer Prüfung nach.

    Hinweis: Der Nachweis der Sachkunde bezieht sich dabei jeweils nur auf den Hund, mit dem Sie den praktischen Teil der Prüfung abgelegt haben.

    Voraussetzungen

    Ihr Hund

    • ist mindestens 6 Monate alt und
    • muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben.

    Hinweis: Die Gemeinde bestimmt die Voraussetzungen, die Sie als Hundehalter oder Hundehalterin erfüllen müssen. Informationen darüber erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.

    Verfahrensablauf

    Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Theoretischer Teil

    • tierschutzrechtliche Vorschriften
    • einschlägige Bestimmungen des Zivil-, Polizei-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts
    • Anforderungen an die tiergerechte Haltung von Hunden
    • Grundkenntnisse der Verhaltensweisen von Hunden, besonders
      • Lern- und Sozialverhalten und
      • verschiedene Formen der Aggression sowie deren Bewältigung
    • Entwicklungsphasen von Junghunden
    • Erziehung und Ausbildung von Hunden
    • Pflegen von Hunden und Umgang mit Hunden
    • Bewältigen von Alltagssituationen
    • Erkennen und Beurteilen möglicher Gefahrensituationen

    Der theoretische Teil der Prüfung besteht aus einem Fachgespräch oder aus einem Test mit Mehrfachauswahl (Multiple-Choice).

    Die Ortspolizeibehörde kann auf den theoretischen Teil der Prüfung bei Vorlage eines der folgenden Nachweise verzichten:

    • erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Tiermedizin,
    • Ausbildung als Polizeihundeführer oder Polizeihundeführerin,
    • bestandene Abschlussprüfung in dem Beruf Tierpfleger oder Tierpflegerin oder erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zu einem anderen Beruf, welche die erforderliche Sachkunde im Umgang mit Hunden vermittelt,
    • erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer Erlaubniserteilung nach § 11 Absatz 2 Tierschutzgesetz in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Absatz 5 und § 11 Absatz 1 Nr. 3, 4 und 8 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 29.03.2017 (BGBl. I, S. 626), bezogen auf Hunde,
    • sonstiger Nachweis über die erforderliche Sachkunde, zum Beispiel durch Leistungsrichter, Leistungsrichterinnen, Ausbildungsleiter oder Ausbildungsleiterinnen von Hundesportverbänden, die dem Verband des Deutschen Hundewesens e.V. (VDH) angeschlossen sind.

    Praktischer Teil

    • Überprüfung des Grundgehorsams des Hundes (zum Beispiel in gewohnter und fremder Umgebung)
    • Leinenführigkeit auf einem Übungsplatz oder einem freien Gelände mit und ohne Ablenkung
    • Leinenführigkeit im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation auch unter erschwerten Bedingungen
    • Vermeiden und Bewältigen gefährlicher Situationen

    Bestehen der Prüfung

    Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil eine mindestens ausreichende Leistung erbracht worden ist.

    Sie haben die Prüfung im praktischen Teil nicht bestanden? Ob Sie diese wiederholen dürfen, liegt im Ermessen der Behörde und ist vom Verhalten des Hundes abhängig. Eine Wiederholung ist dann normalerweise nach drei bis sechs Monaten möglich. Wenden Sie sich für Informationen über die genauen Bestimmungen an die zuständige Stelle.

    Hinweis: Sachkundenachweise anderer Bundesländer, die diesen Anforderungen entsprechen, können anerkannt werden.

    Fristen

    keine

    Unterlagen

    ausgefülltes Antragsformular

    Hinweis: Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

    Kosten

    Abhängig vom Prüfer oder der Gemeinde

    Bearbeitungsdauer

    je nach Gemeinde unterschiedlich

    Sonstiges

    keine

    Zuständigkeit

    die Ortspolizeibehörde

    Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Hinweis: Die Behörde kann eine sachverständige Person hinzuziehen.

    Vertiefende Informationen

    • Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
    • Verhaltensprüfung für Kampfhunde beantragen
    • Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen

    Freigabevermerk

    04.08.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

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