Leistungen Service-bw: Serviceportal Nürtingen


Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Bookingkit
Verarbeitungsunternehmen
Bookingkit GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang und zu dem Zweck erhoben, zu dem Sie die Daten von sich aus zur Verfügung stellen

  • Um Ihr Geschäftsmodell bzw. das Angebot Ihrer Dienste abzubilden
  • Um das Treuhandkonto für Sie zu erstellen und zu verwalten
  • Um Ihnen Informationen über Änderungen in der bookingkit-Plattform zu übermitteln
  • Um Ihnen durch unser Service-Team Hilfestellung zu leisten
  • Um Ihnen die Vermarktung ihrer Angebote über Partnerunternehmen zu ermöglichen

Bei der Verarbeitung Ihrer Daten verfolgen wir die folgenden berechtigten Interessen:

  • Verbesserung unseres Angebots
  • Übermittlung von Informationen an Anbieter die dazu dienen, ihr Geschäft effizienter oder effektiver abzuwickeln
  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
  • Schutz vor Missbrauch
  • Remarketing
    Einwilligungshinweis
     

    Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

     
    Genutzte Technologien

    Online-bezogene Daten

    • Cookie/Sitzungsidentifikationsnummer
    • IP Adresse (zur Identifikation bei Vertragsabschluss)
    • Zeitstempel
    • Login-Daten
    Erhobene Daten
     

    Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

     

    Angaben zur Person

    • Name
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Email Adresse
    • Telefonnummer
    • IBAN
    • BIC
    • den Namen Ihres Unternehmens

    Kundendaten

    • Name
    • Email Adresse
    • Bezahlart
    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     

    Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

    datenschutz@bookingkit.de

    Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
    Essentiell
     

    Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

     
    Online-Formulare

    Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

    Verarbeitungsunternehmen
    Serviceportal Nürtingen
    Genutzte Technologien
    • Cookies akzeptieren
    Erhobene Daten
     

    Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

     
    • IP-Adresse
    • Browser-Informationen
    Rechtsgrundlage
     

    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
    Ort der Verarbeitung

    Europäische Union

    Aufbewahrungsdauer
     

    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

    Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
    Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
    JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
    Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
    Schriftgröße anpassen
    • Vergrößern:Strg + +
    • Standard:Strg + 0
    • Verkleinern:Strg + -
    Stadt Nürtingen Logo
    Rathaus
    Leistungen Service-bw

    Hauptbereich

    Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

    Beantragen Sie eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, erhalten Sie die Genehmigung schneller und kostengünstiger.

    Die zuständige Stelle prüft weniger als in anderen Verfahren.

    Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden, eingehalten werden. Im Einzelfall müssen Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von diesen Vorschriften zusätzlich beantragen. Bei einem Verstoß kann die Baurechtsbehörde den Bau stoppen oder bereits Gebautes wieder abreißen lassen. Die beantragte Baugenehmigung kann sie dagegen wegen eines Verstoßes gegen nicht im vereinfachten Verfahren zu prüfende Vorschriften in der Regel nicht ablehnen.

    Die Baugenehmigung erlischt automatisch, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Dreijahresfrist kann verlängert werden.

    Online Prozesse

    Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie planen eines der folgenden Bauvorhaben:
      • Wohngebäude,
      • freistehendes Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² (Gebäudeklasse 1 nach der Landesbauordnung), ausgenommen Gaststätten
      • freistehendes land- oder forstwirtschaftlich genutztes Gebäude (Gebäudeklasse 1 nach der Landesbauordnung),
      • Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² (Gebäudeklasse 2 nach der Landesbauordnung), ausgenommen Gaststätten,
      • sonstiges Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m, (Gebäudeklasse 3 nach der Landesbauordnung), ausgenommen Gaststätten,
      • sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind,
      • Nebengebäude und Nebenanlagen für die zuvor genannten Vorhaben wie z.B. Garagen

    und

    • Sie wollen oder können kein Kenntnisgabeverfahren durchführen, weil Sie das Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans errichten oder von Vorschriften abweichen wollen.
    • Es handelt sich nicht um einen Sonderbau wie z.B. ein Hochhaus oder Krankenhaus.

    Verfahrensablauf

    Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie den Bauantrag mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen Baurechtsbehörde einreichen. Nutzen Sie dafür den Vordruck "Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren" oder den vonseiten der Baurechtsbehörde bereitgestellten Onlinedienst.

    Das Formular liegt in Ihrer Gemeinde aus oder steht im Internet zum Download zur Verfügung. Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

    Hinweis: Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherr und vom Entwurfsverfasser, in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur, die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen von diesem unterschrieben sein. Alternativ können der Bauantrag und die Bauvorlagen auch elektronisch an die Baurechtsbehörde übersendet werden, gegebenenfalls über den von ihr bereitgestellten Onlinedienst.

    Sofern der Bauantrag und die Bauvorlagen nicht elektronisch eingereicht werden, müssen mehrere Ausfertigungen eingereicht werden . Sind die Bauvorlagen unvollständig, fordert die Baurechtsbehörde Ergänzungen bei Ihnen an. Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, informiert sie Sie schriftlich oder elektronisch über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Entscheidung.

    Die Gemeinde benachrichtigt auf Veranlassung der Baurechtsbehörde die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten diese Gelegenheit, Einwände zu dem Bauvorhaben innerhalb von vier Wochen vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen, kann die Behörde ebenfalls benachrichtigen.

    Die Baurechtsbehörde überprüft:

    • die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan oder anderen bauplanungsrechtlichen Bestimmungen. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Ihr Grundstück bebaubar ist. Hier finden Sie beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform.
    • die Einhaltung der Abstandsvorschriften.
    • die Übereinstimmung mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb der Landesbauordnung (LBO) und außerhalb von Vorschriften, die auf der Grundlage der LBO ergangen sind, soweit in diesen Anforderungen an eine Baugenehmigung gestellt werden oder soweit es sich um Vorhaben im Außenbereich handelt. Im Außenbereich befindet sich ein Vorhaben, wenn es weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt. Gemeint sind hier andere als baurechtliche Vorschriften wie beispielsweise Bestimmungen des Naturschutzrechts oder des Wasserrechts.,

    Die Baurechtsbehörde fragt andere Stellen, ob Bedenken gegen Ihr Vorhaben bestehen, beispielsweise

    • die Gemeinde, wenn diese nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und
    • andere betroffene Stellen, wenn das Vorhaben im Außenbereich liegt oder wenn andere Bereiche Anforderungen an eine Baugenehmigung stellen.

    Wenn deren Stellungnahmen vorliegen und Ihr Bauantrag geprüft wurde, erhalten Sie die Entscheidung, das heißt die Baugenehmigung wird

    • erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen erteilt oder
    • abgelehnt.

    Ihr Vorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt und Sie den Baufreigabeschein, den "Roten Punkt", erhalten haben.

    Eine Bauabnahme erfolgt nicht in jedem Fall, sondern nur dann, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeordnet hat.

    Hinweis: Feuerungsanlagendürfen Sie erst in Betrieb nehmen, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt hat.

    Fristen

    keine

    Unterlagen

    • Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
    • weitere Bauvorlagen, in der Regel:
      • Lageplan
      • Bauzeichnungen
      • Baubeschreibung. Nutzen Sie das Formular Baubeschreibung.
      • Darstellung der Grundstücksentwässerung
      • eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
      • technische Angaben zu Feuerungsanlagen. Nutzen Sie das dafür vorgesehene Formular.
    • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau in zweifacher Ausfertigung

    Sie müssen die Bauvorlagen in der Regel in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ist die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde, müssen Sie die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einreichen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach den in den jeweiligen Satzungen oder Rechtsverordnungen festgelegten Sätzen.

    Bearbeitungsdauer

    hängt ab von Ihrem Einzelfall und vor allem davon, welche Stellen beteiligt werden müssen. In der Regel dauert das Verfahren zwischen einem Monat und vier Monaten.

    Sonstiges

    Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Architekten, Ihre Wohnungsbaugesellschaft oder die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 2 LBO (Erklärung der Begriffe bauliche Anlagen, Gebäude, Wohngebäude, Gebäudeklassen)
    • § 43 LBO (Entwurfsverfasser)
    • § 52 LBO (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren)
    • § 53 LBO (Bauvorlagen und Bauantrag)
    • § 55 LBO (Nachbarbeteiligung)
    • § 58 LBO (Baugenehmigung)
    • § 59 LBO (Baubeginn)
    • § 67 LBO (Bauabnahme, Inbetriebnahme der Feuerungsanlage)

    § 2 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) (Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren)

    Zuständigkeit

    die untere Baurechtsbehörde

    Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt,

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder
    • das Landratsamt.

    Freigabevermerk

    • 22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
    none
    none